"nebst dieser Autoangelegenheit im Kontext mit einem Unfall in Italien" zusätzlich Fr. 5'000.-- schuldete (in welchem Zusammenhang?), bleibt unerfindlich, weshalb einerseits der Beschwerdeführer bzw. sein Kollege E.________ auf der erwähnten Quittung (vom 29.6.2009) auch nicht ansatzweise auf eine (verbliebene) Restschuld von Fr. 5'000.-- hinwiesen, oder anderseits vom Mitte 2009 dem Beschwerdeführer zugegangenen Betrag von Fr. 7'446.60 nicht ein höherer Betrag zur Schuldenrückzahlung verwendet wurde?