Verhielte es sich nach den Angaben des Beschwerdeführers bzw. gemäss der Bescheinigung vom 8. April 2015 tatsächlich so, dass 11 der Beschwerdeführer seinem Kollegen E.________ "nebst dieser Autoangelegenheit im Kontext mit einem Unfall in Italien" zusätzlich Fr. 5'000.-- schuldete (in welchem Zusammenhang?), bleibt unerfindlich, weshalb einerseits der Beschwerdeführer bzw. sein Kollege E.__