2.6.2 Mit diesem Schreiben vom 26. März 2015 verlangten die Mitarbeiter des Sozialamtes vom Beschwerdeführer umfassende Informationen und Unterlagen zum vorbezogenen Vorsorgeguthaben und dessen Verbleib bzw. Verwendung. Soweit der Beschwerdeführer nicht verstanden haben sollte, was mit dem Schreiben vom 26. März 2015 gemeint war, wäre es seine Sache gewesen, sich rechtzeitig beim Sozialamt zu melden.