2.5.2 Der Beschwerdeführer teilte lediglich mit, dass er ein Vorsorgeguthaben ausfindig gemacht, bezogen und damit geltend gemachte Privatschulden beglichen habe. Er verschwieg indessen sämtliche näheren Angaben wie den Namen der Vorsorgeeinrichtung, die Höhe des Vorsorgeguthabens, den Zeitpunkt des Bezuges, die Art und Höhe der Privatschulden bzw. Darlehen, den Zeitpunkt der