2.5.1 In einem per 23. März 2015 datierten Schreiben hat der Beschwerdeführer der zuständigen Mitarbeiterin des Sozialamtes was folgt mitgeteilt (vgl. Vi-Ordner 65, Ziff. 9/ Anhang): Ich bedanke mich dass sie mich informiert haben über meine Freizügigkeitsleistung. Ich habe das Konto der Freizügigkeitsleistung abgehoben. Ich habe mit der Freizügigkeitsleistung meine Privatschulden beglichen an Privat-Personen. Für weitere Fragen stehe ich ihnen persönlich zur Verfügung. Besten Dank für ihr Verständnis. Freundliche Grüsse