2.3.1 Gemäss den Aufzeichnungen der Mitarbeiterin des Sozialamtes (siehe Aktivitätsübersicht in Vi-Ordner 65, Ziff. 10) forderte sie den Beschwerdeführer anlässlich der Besprechung vom 24. Februar 2015 auf, eine Vollmacht zu unterzeichnen, damit die Sozialhilfebehörde (bzw. Mitarbeiter des Sozialamtes) Nachforschungen hinsichtlich vorhandener Vorsorgeguthaben tätigen könne. Indes