In einem Fall, in welchem ein Sozialhilfe beanspruchendes Ehepaar ein Vorsorgeguthaben vorbezogen hatte ohne Deklaration an die Sozialhilfe, erwog das Zürcher Verwaltungsgericht u.a., dass die sofortige Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe durch die Gemeinde in engem Zusammenhang mit der Weisung an das Ehepaar stehe, bei der Abklärung ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse durch Einreichen von Unterlagen mitzuwirken. Die Zulässigkeit der Einstellung hänge davon ab, ob die Unterlagen aus entschuldbaren Gründen verspätet vorgelegt worden seien und die nunmehr vorliegenden Unterlagen die dem Entzug zu Grunde liegende Vermutung, wonach das Ehepaar aus eigenen