{"Signatur": "SZ_VG_001", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-01-29", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2015-220_2016-01-29.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "9854674e89fc367c4ca590c9ed2063d8"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2015-220_2016-01-29.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/III_2015_220_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2bae19a701b18267f2908d07c2f0a5ddc7ae3b79c989326993aad3e40c0a9091b6e863951d26708f41786175a8e161e08d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2bae19a701b18267f2908d07c2f0a5ddc7ae3b79c989326993aad3e40c0a9091b6e863951d26708f41786175a8e161e08d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=III_2015_220", "Checksum": "637849a70d85e3fdcf0200b068c90f76"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["III 2015 220"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 3. 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Kammer 29.01.2016 III 2015 220\nRegeste:\nSozialhilfe | java.util.HashMap/1797211028\n\n2.4.2 Erneut hat der Beschwerdeführer unentschuldigt seine Mitwirkungspflichten verletzt und die Organe der Sozialhilfebehörde nicht rechtzeitig informiert.\n\n2.5.1 In einem per 23. März 2015 datierten Schreiben hat der Beschwerdeführer\nder zuständigen Mitarbeiterin des Sozialamtes was folgt mitgeteilt (vgl. Vi-Ordner\n65, Ziff. 9/ Anhang):\nIch bedanke mich dass sie mich informiert haben über meine Freizügigkeitsleistung. Ich habe das Konto der Freizügigkeitsleistung abgehoben. Ich habe mit der\nFreizügigkeitsleistung meine Privatschulden beglichen an Privat-Personen. Für\nweitere Fragen stehe ich ihnen persönlich zur Verfügung. Besten Dank für ihr Verständnis. Freundliche Grüsse\n\n2.5.2 Der Beschwerdeführer teilte lediglich mit, dass er ein Vorsorgeguthaben\nausfindig gemacht, bezogen und damit geltend gemachte Privatschulden beglichen habe. Er verschwieg indessen sämtliche näheren Angaben wie den Namen\nder Vorsorgeeinrichtung, die Höhe des Vorsorgeguthabens, den Zeitpunkt des\nBezuges, die Art und Höhe der Privatschulden bzw. Darlehen, den Zeitpunkt der\n\n7\nRückzahlung an welche Gläubiger etc.. Diesbezüglich ist der Beschwerdeführer\nseinen Auskunftspflichten (jedenfalls in diesem Zeitpunkt) nicht hinreichend\nnachgekommen. Sodann musste dem Beschwerdeführer in Anbetracht der ganzen Vorgeschichte bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit klar sein, dass er den\nOrganen der Sozialhilfebehörde schriftliche Informationen zu vorhandenen Vorsorgeguthaben zu liefern gehabt hätte und nicht, solche Vorsorgeguthaben ohne\nRücksprache zu beziehen und für private Zwecke (welche nicht der Vorsorge\ndienen) einzusetzen.\n\n2.6.1 Mit Schreiben vom 26. März 2015 wies das Sozialamt den Beschwerdeführer auf die Auskunfts- und Meldepflichten gemäss § 10 ShV hin und rügte,\ndass er die angeforderten Angaben zu Freizügigkeitsleistungen trotz mehrmaliger Aufforderungen verweigert habe. In diesem Schreiben wurde dem Beschwerdeführer Frist angesetzt bis zum 7. April 2015, um folgende Angaben zu\nliefern (vgl. Vi-Ordner 65, Ziff. 9/Anhang):\n1. Lückenlose schriftliche Angaben beim Sozialamt einzureichen zu allen vorhandenen und bezogenen Freizügigkeitsleistungen (Versicherungspolicen, Verfügungen), sowie schriftliche Unterlagen, aus denen ersichtlich ist, zu welchem\nZeitpunkt Versicherungsleistungen an wen ausbezahlt wurden;\n2. Detaillierte schriftliche Angaben, an wen zu welchem Zeitpunkt Geldleistungen\nvon Ihnen ausbezahlt wurden.\n\n2.6.2 Mit diesem Schreiben vom 26. März 2015 verlangten die Mitarbeiter des\nSozialamtes vom Beschwerdeführer umfassende Informationen und Unterlagen\nzum vorbezogenen Vorsorgeguthaben und dessen Verbleib bzw. Verwendung.\nSoweit der Beschwerdeführer nicht verstanden haben sollte, was mit dem\nSchreiben vom 26. März 2015 gemeint war, wäre es seine Sache gewesen, sich\nrechtzeitig beim Sozialamt zu melden.\n\n2.7.1 Am 8. April 2015 erschien der Beschwerdeführer zum telefonisch vereinbarten Besprechungstermin. Dabei legte er folgende Unterlagen vor (vgl. Vi-\nOrdner 65, Ziff. 3/ Anhang):\n Ein Schreiben der Credit Suisse (CS) Freizügigkeitsstiftung 2. Säule vom\n5. März 2015, in welchem die Nummer des dem Beschwerdeführer zustehenden Freizügigkeitskontos (0540-000145-21-127) angegeben wurde;\n Eine Buchungsanzeige der CS vom 5. März 2015, wonach am 5. März 2015\nder Betrag von Fr. 24'500.48 auf das Konto des Beschwerdeführers bei der\nPostFinance (9000-CH1409000000872753126) ausbezahlt wurde;\n und eine Quittung der Schweizerischen Post, wonach mit der PostFinance\nCard Nr. ….3555) am 10. März 2015 Fr. 23'000.-- ausbezahlt wurden, so dass\nnoch ein verfügbares Guthaben von Fr. 640.23 verblieb.\n\n8\nHinsichtlich der am 10. März 2015 abgehobenen Fr. 23'000.-- machte der Beschwerdeführer gemäss den Aufzeichnungen des Fürsorgesekretärs geltend, an\ndrei Kollegen einen Teil seiner Schulden zurückbezahlt zu haben. Er werde dies\nnoch schriftlich bestätigen.\n\n2.7.2 Obwohl der Beschwerdeführer bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wusste, dass er finanzielle Veränderungen (wie hier ein am 5. März 2015 erfolgter\nGeldmittelzufluss von Fr. 24'500.--) den Organen der Sozialhilfebehörde hätte\numgehend melden müssen, liess er sich mehr als einen Monat Zeit, diesen konkreten Geldtransfer gegenüber dem Fürsorgesekretär offen zu legen, wobei hinsichtlich der Verwendung der am 10. März 2015 abgehobenen Fr. 23'000.-- der\nBeschwerdeführer noch äusserst vage blieb. Namentlich legte er diesbezüglich\nbei der Besprechung vom 8. April 2015 keine schriftlichen Angaben vor, weder\nbezüglich allfälliger Darlehensschulden noch bezüglich geltend gemachter Darlehensrückzahlungen.\n\n2.8.1 Erst nach dieser Besprechung vom 8. April 2015 liess der Beschwerdeführer von drei Personen gleichentags folgende Bestätigungen unterzeichnen, welche am 9. April 2015 beim Sozialamt eingingen (vgl. Vi-Ordner 65, Ziff. 3/ Anhang/ Schreibweise gemäss Original):\n Ich C.________ … Bestätige das Herr A.________ … mir seit 2010, 7000Fr.\nSchuldet. Ich Bestätige das Herr A.________ am 11.03.2015 mir die 7000Fr.\nzurückgegeben hat.\n\n… 08.04.2015 C.________\n\n Hier mit bestätige ich D.________ …. Das ich an Herr A.________ … seit\n2005 bis 2015 mit Geld geholfen habe, mit der Abmachung das Herr\nA.________ mir, das Geld eines Tages zurück gibt. Herr A.________ hatte die\nSchulden von 12000Fr. am 11.03.2015 mir zurückgegeben.\n\n… 08.04.2015 D.________\n\n"}