5. Zustellung an: - den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer (2/R) - den Rechtsvertreter des Beschwerdegegners (2/R) - den Gemeinderat Altendorf (R) - den Regierungsrat (EB) - das Sicherheitsdepartement (2/EB) - das kantonale Amt für Raumentwicklung (EB) - und das kantonale Amt für Umweltschutz. Im Namen des Verwaltungsgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: