Der Beschwerdegegner sowie die Gemeinde Altendorf haben ihre Betreffnisse von je Fr. 450.-- innert 30 Tagen auf das Postkonto 60-22238- 6 des Verwaltungsgerichts zu überweisen. Hinsichtlich des Kantonsanteils wird auf die kantonsinterne Verrechnung verzichtet. 21 3. Die Gemeinde Altendorf und der Kanton Schwyz haben den beanwalteten Beschwerdeführern eine reduzierte Parteientschädigung von je Fr. 1'000.-- (inkl. Barauslagen und MwSt.) auszurichten.