1.3 Die Gemeinde Altendorf hat dem beanwalteten Beschwerdegegner (Beschwerdeführer im regierungsrätlichen Verfahren) für das regierungsrätliche Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung von Fr. 500.-- (inklusive Barauslagen und MwSt) zu bezahlen. Die Parteientschädigung zu Lasten der Beschwerdeführer (Beschwerdegegner im regierungsrätlichen Verfahren) entfällt.