Berücksichtigt werde ein Pegelkorrekturfaktor K2 von 4 dB(A). Die im Lärmschutznachweis enthaltenen Lärmschutzmassnahmen (Wetterschutzgitter schallgedämmt, Schalldämmschlauch 2 m, SD-Schalldämpfer 1 m (-8 bis -10 dB) könnten mit der Baubewilligung auflageweise angeordnet werden.