3.3.4 Das Sicherheitsdepartement weist darauf hin, dass die im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren erstmalig eingereichten Lärmschutznachweise der dBAkustik vom 13. Oktober 2014 neu auch einen Schalldämpfer bei der Ansaugöffnung vorsähen. Dies habe zur Folge, dass beim Pegelkorrekturfaktor K2 ein Wert von 4 dB(A) statt nur 2 dB(A) einzusetzen sei, womit ein höherer Beurteilungspegel resultiere. Der Planungswert von 45 dB(A) dürfte daher zumindest beim Kinderzimmer überschritten sein.