Die Luft-/Wasser-Wärmepumpe sei mit einem Schalldämm- Schlauch 610 mm und SI-Schalldämpfer versehen. Diese Lärmschutzmassnahmen könnten ohne besondere Schwierigkeiten als Auflagen zur Baubewilligung verfügt werden; ein Bauabschlag hingegen sei unverhältnismässig.