Dabei sei auch unerheblich, ob auf dem Formular der Cercle Bruit lediglich die Distanz zwischen der Wärmepumpe und dem Nachbargebäude angegeben werden müsse. Im Lichte des Vorsorgeprinzips habe das ARE die Ausstattung mit schalldämmenden An- und Ausblasschläuchen begrüsst, ohne dass konkrete Auflagen verfügt worden seien. Detailliert festzulegen und klar und eindeutig zu formulieren habe der Gemeinderat bei der Beurteilung die notwendigen Pflichten der Bauherrschaft (Erw 5.1 f.).