II/01/1G). Mithin dürfte (bezüglich der Neubauten) auch eine korrekte Bauabnahme gewährleistet sein. Insoweit erweisen sich auch die Baueingabepläne als (noch knapp) rechtsgenüglich. 13 2.5 Die Verbreiterung des Carports hat eine zusätzliche Unterschreitung des Grenzabstandes zur Folge. Der Gemeinderat hat hierzu festgehalten, es liege eine Zustimmung zum Näherbau des betreffenden Eigentümers der angrenzenden Liegenschaft KTN ___005 vor.