Ausgewiesen wird auch die Höhe des Garagen-/Carports-Anbaus an der Südostfassade mit einer Höhe von 3.36 m (ausgemittelter gewachsener Boden von 692.54 m; Oberkante Neubau auf 695.90 m), womit die zulässige Gebäudehöhe ebenfalls gewahrt bleibt. Im Weiteren lassen die planerischen Darstellungen der Südwest- und Nordwestfassade ohne weiteres erkennen, dass die Anbauten keine Auswirkungen auf die Gebäudehöhe haben. Schliesslich ist auch auf die aktenkundige Dokumentation der Messung diverser Höhen am bestehenden Gebäude durch die E.______ (Vermessungsfirma) vom 8. Oktober 2012 zu verweisen (RR-act. II/01/1G).