Es kann ihm nicht gefolgt werden, wenn er einen Ausweis auch der Gebäudehöhen für die bereits bestehenden Bauteile verlangt und/oder soweit sich infolge der An-/Umbauten aufgrund der gesetzlichen Vorgabe zur Bestimmung der Gebäudehöhe keine Veränderungen ergeben (auch wenn entsprechende Angaben sinnvoll wären und wohl auch ohne erheblichen Mehraufwand auf den Bauplänen ausgewiesen werden könnten, zumal auch auf dem Grundrissplan die Höhenangaben jeweiliger Eckpunkte angegeben werden).