Aargau, Erläuterungen zum Bau- und Nutzungsrecht des Kantons Aargau, Version 3.1, Januar 2014 S. 142 lit. l, wonach mehrere zusammengebaute Kleinbauten auf dem gleichen Grundstück insgesamt die Fläche von 40 m2 nicht überschreiten dürfen), anderseits, dass Nebenbauten direkt an eine Hauptbaute, aber auch an eine weitere Nebenbaute angeschlossen werden dürfen (in diesem Sinne auch BVR 1994 S. 412 ff. Erw. 4.a f.; unter dem Vorbehalt der Maximalfläche - wie erwähnt - auch im Kanton Aargau). Mithin ist im Übrigen auch hieraus zu folgern, dass nicht auf das äussere Erscheinungsbild einer Nebenbaute abgestellt werden kann.