4.1.5 (…). Für die Qualifikation als Nebenbaute wird nicht verlangt, dass diese über ein von der Hauptbaute unabhängiges Mauerwerk verfügt oder von dieser durch Dilatationen getrennt ist, da eine Nebenbaute auch an eine Hauptbaute direkt anschliessen bzw. an diese angebaut sein kann. Bei ansonsten räumlicher Trennung kann eine Vorbaute, auch wenn sie sich als Unterkellerung unter das Hauptgebäude erstreckt, als Nebenbaute qualifiziert werden, wenn sie vom Hauptgebäude ansonsten physisch getrennt bleibt (vgl. VGE III 2011 102 vom 2.12.2011 Erw.