Entscheids kann die materielle Widerrechtlichkeit eines realisierten Projektes herbeiführen. In diesem Fall greift grundsätzlich ebenfalls die Bestandesgarantie (vgl. Mäder, Das Baubewilligungsverfahren, Zürich 1991, Rz. 420). E contrario ist zu folgern, dass eine ursprünglich materiell rechtswidrige Baute durch eine Änderung von Sachverhalt und/oder Rechtslage rechtskonform werden kann. Dieser Schluss ergibt sich auch aus dem im nachträglichen Baubewilligungsverfahren anwendbaren Recht.