H. Nachdem der Beschwerdegegner mit Schreiben vom 2. Mai 2016 seinen Verzicht auf die beantragte mündliche Verhandlung mitgeteilt hatte, wurde ihm sowie den Vorinstanzen Frist angesetzt, um dem Verwaltungsgericht Bemerkungen zur Stellungnahme der Beschwerdeführer vom 18. April 2016 einzureichen. Hiervon macht das Sicherheitsdepartement mit Schreiben vom 20. Mai 2016 Gebrauch. Der Beschwerdegegner teilt am 24. Mai 2016 seinen einstweiligen Verzicht auf weitere Bemerkungen mit. Es erfolgten keine weiteren Eingaben mehr. 3 Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: