F. Das ARE teilt mit Schreiben vom 23. Oktober 2015 seinen Verzicht auf eine Vernehmlassung oder eine Antragsstellung mit. Das Sicherheitsdepartement beantragt vernehmlassend am 6. November 2015 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer. Ebenso beantragt der Beschwerdegegner am 11. Februar 2016 die Abweisung der Beschwerde und verlangt eine mündliche Verhandlung. G. Mit Eingabe vom 18. April 2016 nehmen die Beschwerdeführer Stellung zu den Vernehmlassungen.