1. Verfahrenskoordination Der Gesamtentscheid des Amtes für Raumentwicklung Nr. B2014-0407 unter Auflagen und Nebenbestimmungen vom 1. Juli 2014 gilt als integrierender Bestandteil dieser Bewilligung (s. Beilage). 2. Einsprache Die Einsprache wird im Sinne der vorstehenden Erwägungen abgewiesen. 3. Grenzabstand Die geringfügige Unterschreitung des minimalen Grenzabstandes durch den erweiterten Carport wird im Sinne des vorliegenden Näherbaurechts genehmigt. (4.-22. Auflagen und Nebenbestimmungen; Gebühren; Rechtsmittel; Zufertigung).