am 22. August 2013 Einsprache erheben. Gegen die am 10. Februar 2014 erteilte Baubewilligung und Abweisung der Einsprache durch den Gemeinderat Altendorf erhob C.________ am 10. März 2014 Beschwerde beim Regierungsrat. Namentlich machte er geltend, das Baugesuch hätte wegen der Lage der Baute in einem Gewässerschutzbereich der zuständigen kantonalen Instanz zur Stellungnahme unterbreitet werden müssen. Mit Beschluss vom 25. April 2014 widerrief der Gemeinderat Altendorf die Baubewilligung vom 10. Februar 2014.