5. Zustellung an: - die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers (2/R) - den Rechtsvertreter der Beschwerdegegner (2/R) 17 - den Rechtsvertreter des Gemeinderates Schwyz (2/R) - das kantonale Amt für Raumentwicklung - den Regierungsrat des Kantons Schwyz - und das Sicherheitsdepartement, Rechts- und Beschwerdedienst. Im Namen des Verwaltungsgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: