Vielmehr ist sogar eine 2-geschossige Wohnzone-dicht (W2D) geschaffen worden. Allfällige privatrechtlich begründete Zugeständnisse müssten vor dem Zivilrichter durchgesetzt werden. Bei dieser 15 Sach- und Rechtslage sowie unter Berücksichtigung der aktenkundigen Pläne und Farbfotos ist deshalb nicht zu beanstanden, dass der Gemeinderat keine Verletzung des Einordnungsgebotes feststellte, sondern aufgrund einer Gesamtbetrachtung die Verträglichkeit mit der Bauweise der umliegenden Bauten bejahte.