9, 19) oder es sind andere Massnahmen in Betracht zu ziehen (gemäss Beschwerdeschrift, S. 17, und gemeinderätlicher Vernehmlassung, S. 10, sind bereits Tafeln "Freiwillig 30, für unsere Kinder" aufgestellt worden). Unbehelflich ist auch der Hinweis auf den Neubau auf KTN 4855, ging es dort nach der gemeinderätlichen Sachdarlegung um einen ursprünglich vorgesehenen Strassenabstand von 0.5m, welcher zur Einhaltung der Sichtweite auf 1.12m ausgedehnt werden musste.