3.2 Ein- und Ausfahrten sind übersichtlich und gefahrenfrei zu gestalten und zu unterhalten. Zudem ist bei jeder Garage ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche ein Vorplatz von mindestens 5 Meter Tiefe vorzusehen (Art. 15 Abs. 1 und 3 BauR). Der Gemeinderat geht vorliegend nachvollziehbar von einem relativ geringen Verkehrsaufkommen (10 bis 20 Wohneinheiten, gemäss gemeinderätlicher Vernehmlassung nach detailliert vorgenommener Nachrechnung 14 Häuser mit 21 Wohneinheiten) und übersichtlichen Verhältnissen aus.