Das geplante Bauvorhaben sei vom UG her zugänglich. Vom Korridor gelange man über die Treppe ins EG und ins OG, welche unbestrittenermassen zur BGF zählten. Sämtliche Geschosse könnten auch über die Aussenanlage erreicht und betreten werden. Der Korridor und die Treppe würden nicht nur die Kellerräume und die Waschküche, sondern auch die darüber liegenden Wohnebenen erschliessen. Der schmale Korridor und die Treppe im UG (zusammen ca. 10.66m2) − nicht aber die Aussentreppe, die nicht Teil der einzelnen Geschossflächen sei − müssten bei der BGF berücksichtigt werden. Die anrechenbare BGF betrage ca. 264m2 ([10.66m2 + 71.8m2 + 114.8m2 + 113.3 m2] - [310.56m2 * 0.15]) (gemäss Art.