11 Wohnzone W2D 0.45 (Art. 26 BauR). Die anrechenbare Landfläche von KTN 001.________ betrage unbestrittenermassen 1048m2. Sämtliche Bauten auf KTN 001.________ dürften demnach insgesamt eine anrechenbare Bruttogeschossfläche (BGF) von maximal 471.6m2 aufweisen. Das bestehende Haus habe gemäss zutreffender gemeinderätlicher Berechnung eine Bruttogeschossfläche von 215