deabwicklung von 27.3m (Südfassade 9.8m + 6.5m, Ostfassade 9.1m und Westfassade 1.9m) und einer Gesamtabwicklung von 58.6m (von nord/nordwestlicher Fassade im Gegenuhrzeigersinn: 6.8m + 6.7m + 5.5m +16.3m + 15.2m + 8.1m; siehe Grundrissplan Nr. 03.01, rev. 31.3.15, Untergeschoss) aus, so dass die freigelegte Gebäudeabwicklung mit 46.58% klar unter der 50% Grenze liegt. Dies würde auch zutreffen, wenn auf der Westseite nicht nur 1.9m, sondern die gesamte Breite der Abtiefung (3.4m) mit berechnet würde (28.8m = 49.15%, siehe auch Nachweis Vollgeschoss Plan Nr. 10.00, 27.11.2013; die Westfassade wurde diesbezüglich im aktuellen Projekt offensichtlich nicht geändert).