Ausgehend von einer massgebenden Südfassadenlänge von 9.71m befindet sich gemäss Südfassadenplan das gewachsene Terrain bei der südwestlichen Ecke bei 593.80m und bei der südöstlichen Ecke bei 592.60m. Das Mittel dieser beiden Höhenkoten ergibt ein ausgemitteltes gewachsenes Terrain in der Fassadenmitte von 593.20m, womit die Gebäudehöhe von 7m und der erforderliche Grenzabstand von 3.5m eingehalten werden. Die erwähnten beiden Höhenkoten sind zwar im nachgereichten Höhenkurvenplan nicht eingezeichnet.