bei, in welchem auch das effektiv gewachsene Terrain dargestellt wird. Der Beschwerdeführer bestreitet mit Eingabe vom 16. Oktober 2015 die Richtigkeit der von den Beschwerdegegnern vorgenommenen Ausmittlung. Der Bereich zwischen der Linie des tiefer liegenden (effektiv) gewachsenen Terrains und der Linie des gemittelten gewachsenen Terrains sei grösser als der Bereich zwischen der Linie des ausgemittelten Terrains und der Linie des höher liegenden (effektiv) gewachsenen Terrains. Auch die arithmetische Vorgehensweise führe zu einer tieferen ausgemittelten Kote von 593.075m (Aufteilung der Fassadenlänge 9.7m auf 6m à 592.675m und 3.7m à 593.725m).