Dem halten die Beschwerdegegner in der Stellungnahme vom 17. September 2015 entgegen, es sei unbestritten, dass das Gelände aufgeschüttet wurde und nicht linear verlaufe. In den Schnitt- und Fassadenplänen sei das ausgemittelte gewachsene Terrain zwecks Ermittlung der Gebäudehöhe dargestellt worden. Es liege bei 593.20m, welches Ergebnis sowohl durch die Ermittlung des arithmetischen Mittels der beiden Eckpunkte als auch bei Einbezug sämtlicher markanter Geländepunkte zustande komme. Der Stellungnahme lag der Südfassadenplan (dat. 16.9.2015) bei, in welchem auch das effektiv gewachsene Terrain dargestellt wird