__ AG vom 2.5.2013 ins Recht. Hierzu wendet der Beschwerdeführer in der Stellungnahme vom 10. September 2015 unter zusätzlichem Hinweis auf seine am 20. März 2014 vorinstanzlich einge- 9 reichten "korrigierten Schnitt- und Fassadenpläne" ein, aus dem Höhenkurvenplan ergebe sich, dass das Terrain gestuft sei und nicht linear ansteige, wie dies in den Schnitt- und Fassadenplänen der Beschwerdegegner eingezeichnet worden sei. Dem halten die Beschwerdegegner in der Stellungnahme vom 17. September 2015 entgegen, es sei unbestritten, dass das Gelände aufgeschüttet wurde und nicht linear verlaufe.