Strittig ist der bei der Südfassade im Schnitt/Fassadenplan eingezeichnete aktuelle Terrainverlauf (= gewachsenes Terrain) bzw. die Ausmittelung des gewachsenen Bodens in der Fassadenmitte. Die Beschwerdegegner führen in der Vernehmlassung vom 17. August 2015 aus, die Pläne würden präzise mit einem CAD-Programm gezeichnet und basierten auf den Höhenmessungen H.________ AG; Abweichungen seien ausgeschlossen (S. 14). Sie reichten zudem den Höhenkurvenplan H.________ AG vom 2.5.2013 ins Recht.