Aufschüttungen nach Bau des Wohnhauses, kein angepasstes Terrain; kein Vorteil für Nachbarschaft) (Beschwerde S. 10f.). Des Weiteren rügt der Beschwerdeführer, dass das in den eingereichten Plänen bezeichnete "gewachsene Terrain" dem effektiv aufgeschütteten Geländeverlauf nicht entspreche. Die "ausgemittelte" Fassadenhöhe von 7.26m liege über dem zulässigen Mass von 7m (Beschwerde S. 13). Die nicht korrekte Einzeichnung des Terrainverlaufs im Fassadenplan führe auch zu einer falschen Beurteilung der Geschossigkeit (Beschwerde S. 13f.). Der Neubau würde mit Mehrhöhen von 1.60m an der Südfassade und 0.70m an der Ostfassade sowie mit 3 Vollgeschossen bewilligt (Beschwerde S. 14).