1.4 Der Beschwerdeführer anerkennt, dass vor rund 30 Jahren auf KTN 001.________ (= Bauliegenschaft), KTN 003.________ und KTN 004.________ in unterschiedlicher Intensität Land aufgeschüttet wurde, es werde jedoch fälschlicherweise dasselbe für KTN 002.________ (Liegenschaft des Beschwerdeführers) angenommen. Zum letzteren Grundstück seien durch die Aufschüttungen Niveauunterschiede von bis zu 120cm entstanden (weitere Angaben des Beschwerdeführers: Niveauunterschiede KTN 001.________ zum Landwirtschaftsland: 300cm; Aufschüttung auf KTN 004.________: ca. 150cm) (Beschwerdeschrift S. 6f.). Weiter führt der Beschwerdeführer aus, bereits heute sehe er auf der nachbarlichen KTN 001.