C. Mit Eingabe vom 29. Juni 2015 lässt A.________ Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz erheben mit folgenden Rechtsbegehren: 1. Der Beschluss des Gemeinderats Schwyz (…) vom 29. Mai 2015 sei vollumfänglich aufzuheben und die Baubewilligung zu Gunsten von D.________ (Geschäft-Nr. 539, kant. Reg.-Nr. 2013-208) sei nicht zu erteilen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vorinstanzen und der Beschwerdegegner. Für den Fall einer Sprungbeschwerde beantragt der Beschwerdeführer zudem eine öffentliche, mündliche Verhandlung mit Augenschein vor Ort.