Der Gesamtentscheid des Amtes für Raumentwicklung (ARE) Nr. B2013-1582 vom 22. Mai 2014 sowie das Schreiben des Amtes für Raumentwicklung vom 14. April 2015 werden mit dieser Bewilligung eröffnet und bilden gesamthaft einen integrierenden Bestandteil dieser Baubewilligung. Die darin verfügten Auflagen sind zu befolgen.