_, wird verpflichtet, spätestens innert 60 Tagen nach Rechtskraft dieser Baubewilligung kumulativ: a) die beim Einfamilienhaus "G.________ strasse" ohne Baubewilligung erstellte Balkonverglasung im Erdgeschoss ersatzlos zu entfernen; b) die beim Einfamilienhaus "G.________ strasse" ohne Baubewilligung vorgenommene Umnutzung der Garage in einen Büroraum aufzugeben und diesen Raum in den baubewilligten Zustand (Garagennutzung) wiederherzustellen; c) im Dachraum beim Einfamilienhaus "G.________ strasse" auf einer Höhe von 1.99 m (OK Decke OG bis UK) eine Holzdecke einzubauen.