B. Die Bauherren liessen in der Folge am 9. April 2015 projektgeänderte Pläne einreichen, zu welchen sich das kantonale Amt für Raumentwicklung sowie der Einsprecher A.________ äussern konnten. Mit Beschluss vom 29. Mai 2015 entschied der Gemeinderat Schwyz was folgt: 1. Die von A.________, mit Eingabe vom 23. Dezember 2013 eingereichte Einsprache wird im Sinne der Erwägungen abgewiesen. 2. Die Kosten für die Einsprachebeurteilung (inklusive Kanzleikosten) betragen Fr. 750.00. Diese werden zu einem Drittel (Fr. 250.00) der Bauherrschaft D.________, und zu zwei Drittel (Fr. 500.00) dem Einsprecher A.________, auferlegt.