Der Gemeinderat Schwyz erteilte mit Beschluss vom 28. Mai 2014 mit gleichzeitiger Eröffnung des Gesamtentscheides des Amtes für Raumentwicklung vom 22. Mai 2014 die Bewilligung für das öffentlich aufgelegte Baugesuch (Abl-SZ 2013 mit späteren Projektanpassungen). Die gegen das Baugesuch erhobene Einsprache des Nachbarn A.________ (KTN 002.________) wies er ab. Mit RRB Nr. 160/2015 vom 3. März 2015 hiess der Regierungsrat eine Beschwerde des Nachbarn gut und hob den angefochtenen Beschluss des Gemeinderates Schwyz auf, weil das Bauvorhaben die zulässige Ausnützungsziffer 0.45 überschritt.