Im Übrigen kann ebenfalls innert 30 Tagen seit Zustellung subsidiäre Verfassungsbeschwerde* erhoben und die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten gerügt werden (Art. 113ff. BGG). Bei gleichzeitiger ordentlicher Beschwerde sind beide Rechtsmittel in der gleichen Rechtsschrift einzureichen. Der Streitwert gemäss Art. 51ff. BGG beträgt gemäss Klageschrift (S. 21 unten) aufgerundet Fr. 10'000.-- bzw. gemäss Replik (S. 26) Fr. 12'069.90 (zuzüglich Zins).