4.4 Erst im öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag vom 12. bzw. 22. Juni 2013 (= KB 11) wurde an sich zutreffend als Diplomjahr das Jahr 2012 aufgeführt, indessen dennoch 7 Dienstjahre und damit eine Unterrichtstätigkeit schon vor der Diplomerteilung angerechnet, was grundsätzlich der ratio legis von § 13 Abs. 1 lit. a PVL widerspricht.