4.3 Daran vermögen die weiteren Vorbringen des Klägers nichts zu ändern. Soweit sich der Kläger darauf beruft, dass ihm im öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag vom 6. bzw. 7. August 2007 ein Dienstjahr angerechnet wurde (KB 1), übersieht er, dass dieser Arbeitsvertrag einen Fehler enthält, da zu Unrecht "2007 als Diplomjahr" aufgeführt wurde, da wie erwähnt das Lehrdiplom erst im Februar 2012 ausgestellt wurde (siehe oben).