a PVL zu erfüllen. Es ist denn auch offenkundig nicht haltbar, für die Besoldung von Lehrpersonen in der Oberstufe die gleiche Lohn- und Dienstaltersberechnung anzuwenden ungeachtet dessen, ob die eingesetzte Lehrkraft lediglich über ein Maturitätszeugnis (ohne Lehrdiplom für die Sekundarstufe I) oder über ein ordentliches Lehrdiplom für die Sekundarstufe I (inkl. Maturitätszeugnis) verfügt.