__ Team Sek I C.________, G.________ Total Dienstjahre (aufgerundet) 5 4. Die sinngemässe Argumentation des Klägers, dass er bereits zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 über hinreichende Diplome verfügt habe, damit seine Unterrichtstätigkeit von August 2007 bis 31. Dezember 2007 als 1. Dienstjahr anzurechnen sei, ist aus den nachfolgenden Gründen nicht zu hören. Anzufügen ist, dass der Kläger in der Replik ausdrücklich anerkennt, dass er bei der Anstellung zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 "das Lehrerdiplom noch nicht besitzt" (vgl. Replik, S. 3 Mitte).