1.4 Die Voraussetzungen, um auf die vorliegende Klage einzutreten, sind erfüllt. In diesem Klageverfahren geht es im Wesentlichen um den Lohn, welcher dem Kläger für seine Unterrichtstätigkeit ab 1. August 2014 zusteht. Konkret ist zwischen den Parteien streitig, wie viele Dienstjahre bei der Lohnfestlegung anzurechnen sind. Nach Auffassung des Klägers sind ihm für den Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Dezember 2014 acht Dienstjahre, für den Zeitraum vom 1. 6 Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 neun Dienstjahre sowie im Jahr 2016 zehn Dienstjahre anzurechnen, derweil nach der Argumentation des Beklagten